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FAQ

Haben sie Fragen? Vielleicht ist Ihre Frage bereits hier beantwortet.

Bei weiteren Fragen zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

Allgemeines & erster Termin
  • Was sollte ich zum ersten Termin mitbringen?
    Bitte bringen Sie Ihr Rezept, bequeme Kleidung und – falls vorhanden – medizinische Befunde wie MRT oder Arztbriefe mit.
  • Wie läuft der erste Termin ab?
    Zu Beginn führen wir ein Gespräch über Ihre Beschwerden (Anamnese) und eine Untersuchung durch. Danach starten wir direkt mit ersten Behandlungstechniken oder Übungsanleitungen.
  • Was ziehe ich an? Muss ich mich ausziehen?
    Bequeme Kleidung ist ideal. Ob bestimmte Kleidungsstücke abgelegt werden müssen, entscheiden wir gemeinsam und stets mit Blick auf Ihr Wohlbefinden.
Dauer, Häufigkeit & Behandlung
  • Wie lange dauert eine Behandlung?
    Die Behandlungszeit richtet sich nach dem verordneten Heilmittel:

    • Eine Behandlungseinheit dauert ca. 20-25 Minuten
    • Manuelle Lymphdrainage dauert 30/45/60 Minuten je nach Verordnung
    • Doppeleinheiten sind nach Verordnung und Absprache auch möglich.
  • Wie oft sollte ich kommen?
    In der Regel zwischen 1 und 3 Mal pro Woche – je nach ärztlicher Vorgabe. Im Verlauf der Behandlung sind Anpassungen sind im Verlauf möglich.
  • Sind Übungen zu Hause nach der Behandlung notwendig?
    Meist ja. Gezielte Übungen für zu Hause unterstützen Ihren Fortschritt und machen die Therapie effektiver. Ihre Therapeutin oder Ihr Therapeut zeigt Ihnen selbstverständlich, was für Sie sinnvoll ist.
  • Was muss ich tun, um meine Therapie fortzusetzen?
    Damit eine Folgeverordnung ausgestellt werden kann, muss Ihre Ärztin oder Ihr Arzt den aktuellen Befund prüfen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich rechtzeitig in Ihrer Arztpraxis zu melden, damit Ihre Therapie ohne Unterbrechung weitergehen kann und wir Folgetermine vereinbaren können.
Rezepte & organisatorische Regeln
  • Wer darf Physiotherapie verordnen?
    Alle Ärzt*innen – z. B. Orthopädie, Hausarztpraxis, Gynäkologie, Zahnmedizin oder Neurologie.
  • Wie lange ist ein Rezept gültig?
    Bei gesetzlich Versicherten muss die Therapie innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung des Rezepts beginnen. Verordnungen der Berufsgenossenschaft sind nur 14 Tage gültig. Bei Verordnungen privatversicherter Patient*innen gibt es keine Einschränkungen. Ausnahme: Wenn der Arzt ausdrücklich einen späteren oder auch früheren Beginn auf dem Rezept vermerkt (zum Beispiel „Behandlungsbeginn ab [Datum]“), verlängert bzw. verkürzt sich die Frist entsprechend.
  • Kann ich eine bestimmte Therapeutin oder einen bestimmten Therapeuten wählen?
    Gerne – nennen Sie uns Ihren Wunsch, und wir berücksichtigen ihn, sofern es organisatorisch möglich ist.
  • Kann die Therapie auch zu Hause stattfinden?
     Ja, im Umkreis unserer Standorte führen wir auch Hausbesuche durch.
  • Was mache ich, wenn ich einen Termin absagen muss?
    Bitte sagen Sie mindestens 24 Stunden im Voraus ab, um eine Ausfallgebühr zu vermeiden. Am besten rufen Sie umgehend in Ihrem Standort an oder schreiben eine E-Mail. Bei kurzfristigen Absagen, die eine Weitervergabe des Termins unmöglich machen, behalten wir uns vor, eine Ausfallgebühr in Höhe der Behandlungskosten zu berechnen.
Kosten, Bezahlung & Versicherung
  • Welche Kosten entstehen?
    • Gesetzlich Versicherte: Die Kosten für ärztlich verordnete Heilmittel wie Physiotherapie übernimmt in der Regel Ihre Krankenkasse. Ab dem 18. Lebensjahr ist eine gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung zu leisten: 10 % der Behandlungskosten + 10 € Rezeptgebühr pro Verordnung. Die Zuzahlung wird von uns entgegengenommen und direkt an Ihre Krankenkasse weitergeleitet.
    • Berufsgenossenschaft (BG): Keine Zuzahlung nötig, die Kosten werden vollständig übernommen.
    • Privat Versicherte: Sie erhalten eine Rechnung, die Sie zur Erstattung bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen können.
  • Wie kann ich die Rezeptgebühr begleichen?
    Direkt vor Ort in bar oder per EC-/Kreditkarte oder per Überweisung.
  • Kann ich ohne Rezept kommen?
    Für Wellness- oder Präventionsleistungen, ja. Für therapeutische Leistungen wie Krankengymnastik benötigen Selbstzahler*innen aus versicherungstechnischen Gründen ein Rezept mit entsprechender ärztlicher Abklärung und Diagnose.
  • Wie erhalte ich einen Gutschein?
    Für Wellness- und Präventionsangebote wie Massagen oder Entspannungstechniken können Sie einen Gutschein direkt in unserer Praxis kaufen. Auf Wunsch bereiten wir diesen vor, damit Sie ihn nur noch abholen müssen.